Niederlande
Nach den niederländischen Vorschriften benötigen auch ungebremste Anhänger eine sog. „Losreißvorkehrung“, die verhindert, dass der Anhänger sich selbständig macht, falls er sich vom Zugfahrzeug losreißt.
Wichtig: Das Sicherungsseil muss zusätzlich mit einer speziellen Öse oder Bügel am Zugfahrzeuges so befestigt sein, dass sie nicht abrutschen können. Nicht ausreichend ist es, das Sicherungskabel in einer Schlaufe lose über die Anhängerkupplung zu legen!
Verstöße gegen die Vorschrift werden mit Bußgeldern bis zu 230 Euro geahndet.