
Vor der Anreise
Reisedokumente
EU-Bürger benötigen für die Einreise in das Vereinigte Königreich:
Gültiger Reisepass oder vorläufiger Reisepass
Bei Aufenthalt bis 180 Tage ist kein Visum erforderlich
Personalausweise werden nicht akzeptiert

EU-Hunde benötigen für die Einreise in das Vereinigte Königreich:
Die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip dieser muss im
EU-Heimtierausweis durch einen Tierarzt eingetragen sein:
– die Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt)
– die Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus multilocularis) mindestens
24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor der Einreise mit einem Mittel,
das Praziquantel oder einen vergleichbaren Wirkstoff enthält.
Bei der Einreise muss schriftlich erklärt werden, dass der Hund im Vereinigten Königreich weder verkauft wird noch anderweitig den Besitzer wechselt.

Führerschein und Kraftfahrzeug
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte), mit dem Eintrag des Länderkürzels, wird empfohlen (i.d.R. erhältlich bei ihrem Kfz-Versicherer). Ohne IVK muss an der Grenze evtl eine britische Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht
oder im EU-Kennzeichen enthalten sein.

Gesundheitsinformationen
Für die Einreise nach Großbritannien sind keine Impfungen nachzuweisen.
Auslandskrankenversicherung
Zwischen Deutschland und Großbritannien besteht ein Sozialversicherungsabkommen.
Bei Vorlage der European Health Insurance Card (EHIC) besteht Anspruch auf kostenlose Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern und bei Vertragsärzten.
Trotzdem sollte eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, da deutsche Krankenkassen z.B. keine Kosten für einen Krankenrücktransport erstatten.

Zollbestimmungen
Wenn Sie nach Großbritannien reisen, darf jede erwachsene Person bestimmte Mengen an Waren zollfrei einführen.
Die Waren müssen selbst transportiert und zum Eigenverbrauch bestimmt sein.
Wer die Freimenge überschreitet, muss für alle Waren dieser Kategorie Steuern und Abgaben zahlen.
Freimenge für Alkohol
42 Liter Bier
18 Liter Wein (ohne Kohlensäure)
9 Liter Sekt, mit Alkohol angereicherter Wein und andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22%
4 Liter Spirituosen und andere Liköre mit mehr als 22% Alkohol
