Straßen ohne Vorfahrtsberechtigung sind gekennzeichnet durch Schilder
(STOP oder GIVE WAY) oder Straßenmarkierungen.
Bei gleichrangigen Straßen, insbesondere Seitenstraßen oder im ländlichen Bereich ohne Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen hat niemand Vorfahrt und es ist erforderlich, sich untereinander zu verständigen.
Vor einem Kreisverkehr so früh wie möglich in die richtige Spur einfädeln. Der von rechts kommende Verkehr im Kreisverkehr hat – sofern die Fahrbahnmarkierungen nichts anderes vorsehen – Vorfahrt.